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Der Grund für den außergewöhnlichen Erfolg unseres Büros ist unser besonders hohes Maß an professionellem Service.

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Frank Ständer, staatl. geprüfter Energieberater

Allgemeine Informationen zum Energieausweis

Woher kommt der Energieausweis?

Der Energieausweis kommt aus der EU-Richtlinie (2002/91/EG) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese wurde am 16.12.2002 verabschiedet. In Artikel 7 der EU-Richtlinie werden alle Mitgliedsstaaten verpflichtet den Energieausweis für Wohn- und nicht Wohngebäude im Bestand einzuführen. Dieser ist in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert.

Für Wohngebäude gibt es zwei verschiedene Ausführungen des Energieausweises:


 Der bedarfsorientierte Energieausweis ist eine sehr umfangreiche Analyse des Gebäudes, die alle Bauteile, sowie die Anlagentechnik berücksichtigt.
Ab 01.01.2009 Pflicht für Wohngebäude bis Baujahr 1978 und 4 Wohneinheiten, bei Vermietung oder Verkauf.

Der wesentlich kostengünstigere verbrauchsorientierte Energieausweis, ist eine vereinfachte und schlichte Form der Darstellung des tatsächlichen Verbrauchs.

Für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten besteht die Wahlfreiheit zwischen diesen beiden Ausführungen.


Welche Ziele hat der Energieausweis?

Der Energieausweis soll die Energieeffizienz von Gebäuden aufzeigen und vergleichbar machen. Der zukünftige Käufer oder Mieter soll über die laufenden Kosten des Gebäudes sich einen Eindruck verschaffen können. Des weiteren soll der Energieausweis das Verbraucherbewusstsein für den Einsatz von Energie erhöhen und die Motivation von Investitionen in Energiesparmaßnahmen bekräftigen.


Gegenüberstellung der Energieausweise:


Verbrauchsorientiert

  • tatsächliche Verbrauchswerte der letzten drei Jahre
  • auf Grundlage des Nutzerverhaltens der derzeitigen Bewohner
  • vereinfachtes Rechenverfahren
  • wenig Aussage über die Gebäude- und Anlagenqualität
  • 10 Jahre Gültigkeit
  • Kostengünstig


Bedarfsorientiert

  • detaillierte Datenerfassung
  • Bauteile und Anlagentechnik werden ausführlich berücksichtigt
  • Ingenieurmäßige Berechnung
  • Aussagekräftiges Dokument
  • 10 Jahre Gültigkeit
  • für Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten vor Baujahr 1978